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 Nach dem Gesetz ist Notwehr die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Das hört sich sehr kompliziert an, ist es aber nicht und heisst:
Wer selbst anfängt, kann sich später nicht auf Notwehr berufen! Gleichzeitig gilt, dass Notwehr nur als reine Verteidigung erlaubt ist, verhältnismäßig sein muss und nur dann erlaubt ist, wenn es zur eigenen Gewalt keine vernünftige Alternative gibt. Wenn es Alternativen gibt, also Du Dich in ein Gebäude flüchten, Passanten zu Hilfe holen, die Polizei rufen oder den Streit mit Worten entschärfen kannst, sind diese zuerst zu wählen. Wer wegläuft, ist kein Feigling, sondern einer, der einen Streit verhindert hat – vor allem, wenn Deine Angreifer in der Überzahl sind. Wenn Personen in der Nähe sind, versuche sie ganz konkret anzusprechen. "Feuer" beeindruckt mehr als "Hilfe" und "Sie da im roten Pulli" wirkt mehr als ein unpersönlicher Hilferuf. In sehr zugespitzten Situationen – etwa, wenn eine Vergewaltigung droht – kannst Du Dich mit fast allem zur Wehr setzen, was Dir gerade zur Verfügung steht.
Wenn Du Zeuge einer gefährlichen Situation wirst, gilt: Hilf, ohne Dich selbst in Gefahr zu bringen!
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