Nachdem das Schweizervolk den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR am 6.12.1992 abgelehnt hatte, war die Schweiz gezwungen, die Zusammenarbeit mit Europa auf anderem Weg zu regeln. In zwei Etappen wurden mit der EU die so genannten Bilateralen Abkommen I und II ausgehandelt.
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Die Bilateralen Abkommen IDie Verhandlungen zu den Bilateralen Abkommen I wurden 1999 abgeschlossen, im folgenden Jahr erfolgte die Ratifizierung [Genehmigung durch das Parlament], seit 2002 sind sie in Kraft.
Dossiers der Bilateralen I1. Personenverkehr
2. Luftverkehr
3. Landverkehr
4. Landwirtschaft
5. Technische Handelshemmnisse
6. Öffentliches Beschaffungswesen
7. Forschung
Die Bilateralen Abkommen II11.5.2004
Nachdem die Schweiz in den bilateralen Verhandlungen II auf Unterhändler-Ebene Garantien für ihr Bankgeheimnis herausgeholt hat, tun sich die EU-Finanzminister schwer damit. Luxemburg will Gleichbehandlung mit der Schweiz, d.h. Zinsbesteuerung für ausländische Vermögen statt Offenlegung gegenüber den Steuerbehörden des Herkunftslandes.
13.5.2004
Die EU bestätigt die Bilateralen II. In der Schweiz beginnt das innere Tauziehen um die Ratifizierung [Genehmigung]: Während sich die staatstragenden Bundesratsparteien SP, FDP und CVP über den Abschluss der Verhandlungen befriedigt zeigen, verlangen die notorischen Neinsager von der SVP sofort, dass alle Verträge einzeln dem obligatorischen Referendum unterstellt werden [d.h. ohne Unterschriftensammlung zur Volksabstimmung kommen]. Der Bundesrat und die übrigen Parteien wollen das Paket zwar im Parlament gemeinsam behandeln, aber über jedes der neun Abkommen einzeln abstimmen (dies, um den Vorwurf der "Päcklipolitik" zu entkräften). Welche Abkommen allenfalls dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, sollen aber nicht die Polterer von der SVP sondern die klaren verfassungrechtlichen Grundlagen entscheiden.
Die neun Bilateralen Abkommen II im Überblick
Schengen und Dublin: Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Schengen (Aufhebung der konsequenten Grenzkontrollen innerhalb der EU, nur noch Stichkontrollen, dafür verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei) und Dublin (Regelung, welches Land welche Asylbewerber aufnehmen muss). Beim Schengener Abkommen hat die Schweiz eine dauernde Ausnahmeregelung für das Bankgeheimnis erhalten - dies ist zwar eine Freikarte für Steuerhinterziehung (in der Schweiz nicht strafbar), aber nicht nicht für Steuerbetrug und Geldwäscherei.
Die Steuerhinterziehung soll durch die Zinsbesteuerung eingedämmt werden: Eine Quellensteuer auf den Zinsen (vergleichbar mit der innerhalb der Schweiz längst geltenden Verrechnungssteuer) soll EU-weit dafür sorgen, dass die in die Schweiz, Luxemburg, Österreich und Belgien verschobenen Vermögen nicht unbesteuert bleiben.
Betrugsbekämpfung Damit soll der Schmuggel zur Umgehung von indirekten Steuern (Mehrwertsteuer, Tabak- und Benzinsteuern etc.). eingedämmt werden.
Abkommen über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte (z.B. Käse oder Pommes Chips):
Die EU verzichtet gänzlich auf Zölle und Exportsubventionen, die Schweiz senkt die ihrigen soweit, dass die teureren Rohproduktpreise (z.B. für Milch, Kartoffeln) berücksichtigt werden. Damit soll die Schweizer Landwirtschaft nach wie vor einen gewissen Schutz geniessen, die Lebensmittelindustrie muss aber voll dem Wettbewerb stellen.
Beitritt der Schweiz zur EU-Umweltagentur Beitritt der Schweiz zur EU-Statistikbehörde Beteiligung der Schweiz an den Media-Programmen der EU (Filmförderung).
Freizügigkeit für die neuen EU-Mitgliedstaaten schrittweise bis 2011, mit Schutzklauseln gegen einen allfälligen Massenandrang bis 2014.
Bisherige Sonderregelungen für die Einfuhr von Produkten aus neuen EU-Ländern (z.B. polnischer Wodka, ungarisches Geflügel) werden weitergeführt. Die EU verzichtet darauf, Zölle auf Reexporte (z.B. in der Schweiz designte, in Portugal hergestellte und von der Schweiz aus ausgelieferte Textilien) einzuführen.