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Die Europäische Union (EU) „steht“ auf drei Säulen. Dies sind die Europäischen Gemeinschaften (EG), die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Diese Struktur trat mit dem Vertrag über die Europäische Union am 1. November 1993 in Kraft.

Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten sowie deren Aussenminister in Rom den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Dieser Verfassungsvertrag soll den oben erwähnten EU-Vertrag ablösen. Die wichtigsten Inhalte sind:
- Die EU soll zu einer Institution werden, die mehr Handlungsfähigkeit in den Bereichen Aussen- und Sicherheitspolitik und Innen- und Rechtspolitik erhält.
- Dadurch, dass die EU zu einer eigenen Rechtspersönlichkeit wird, kann sie in eigener Verantwortung internationale Abkommen unterzeichnen.
- Durch den Präsidenten des Europäischen Rates und den Aussenminister der Europäischen Union (beides Ämter, die neu geschaffen werden), wird die EU durch Personen vertreten.
Damit der Verfassungsvertrag in Kraft treten kann, muss er von allen 25 Mitgliedsstaaten angenommen (ratifiziert) werden. Am 29. Mai, beziehungsweise am 1. Juni 2005 haben jedoch Frankreich und Holland in Volksabstimmungen dies abgelehnt. Hinzu kommt, dass das Ergebnis in weiteren acht Mitgliedsstaaten noch ganz oder teilweise offen ist. Ob der Vertrag in seiner heutigen Form gültig wird, ist daher noch offen.
Europa in zehn Lektionen
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