Zusammenschlüsse von Staaten (auch Unionen oder Staatengemeinschaften genannt) sollen ein Gleichgewicht bilden. Sie verhindern, dass sich die Macht auf einen führenden Staat konzentriert. Eine Union von Staaten hat immer zum Ziel, grosse und mächtige Saaten zu zähmen und dadurch kleine und weniger mächtige Staaten zu schützen. Eine Union vereint aber auch einzelne gleichartige oder gleichgesinnte Staaten zu einer grossen, mächtigeren Staatengemeinschaft,die sich gegenüber anderen Staatengemeinschaften behaupten kann. Die Grundgedanken von Staatengemeinschaften sind also die „Einbindung dominierender Mächte“ und das „Streben nach Gleichheit“.
Der Gedanke, Europa zu vereinen und damit neben den USA und der Sowjetunion eine „Dritte Kraft“ zu bilden, entstand bereits kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Der damalige Britische Premierminister Winston Churchill sprach bereits im September 1946 in seiner Rede in Zürich von den „Vereinigten Staaten von Europa“.
Im April 1951 gründeten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande die erste länderübergreifende europäische Organisation, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, später Montanunion). Mit der Schaffung der EGKS kommt zu den Grundgedanken „Einbindung dominierender Mächte“ und „Streben nach Gleichheit“ das „Streben nach wirtschaftlichem Aufschwung“ und dem damit verbundenen Wohlstand hinzu. 1957 folgten die Europäische Atomgemeinschaft (EAG, heute EURATOM) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, heute EG), die ebenfalls beide von den sechs Gründerstaaten der EGKS ins Leben gerufen wurden. Seit 1967 haben die drei Gemeinschaften einen gemeinsamen Rat und eine gemeinsame Kommission (Fusionsvertrag EG). Die Europäische Union, wie wir sie heute kennen, existiert seit dem 1. November 1993.
1951 1957 1967 1993 2002 …

Der Vertrag über die EGKS/Montanunion lief im Juli 2002 aus und wurde nicht verlängert. Die Regelungen wurden aber im Wesentlichen in den EG-Vertrag übernommen und sind somit immer noch gültig. Die Dauer des EURATOM-Vertrages dagegen ist unbeschränkt.