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UNO
Geschichte der UNO

Nur wenige Monate, nachdem der Zweite Weltkrieg zu Ende war, trat am 24. Oktober 1945 die Charta (die „Verfassung“) der Vereinten Nationen (United Nations Organisation, UNO) in Kraft. Die Charta soll mit Normen und Verhaltensregeln das friedliche Miteinander der Staaten der Welt regeln und dadurch „künftige Geschlechter vor der Geissel des Krieges bewahren“. Bereits nach dem Ende des Ersten Weltkrieges gründeten die 32 Siegermächte 1919 den Völkerbund mit der Absicht, die Welt in Zukunft vor Kriegen zu schützen. Dem Völkerbund mangelte es jedoch an einer entscheidenden Komponente: Universalität. Damit ist gemeint, dass dem Völkerbund zuwenige Staaten angehörten.
Tatsächlich umfasste er nie mehr als zwei Drittel aller Staaten der Welt. Vor allem traten mächtige Nationen gar nie (USA) oder erst sehr spät (Sowjetunion 1934) dem Völkerbund bei. Deutschland, von dem der Zweite Weltkrieg ausging, sowie seine späteren Verbündeten Italien und Japan, traten zudem 1933 (Deutschland und Japan) bzw. 1937 (Italien) wieder aus dem Völkerbund aus.

Gründung der UNO

Die Absicht, Kriege zu verhindern, stand auch als zentraler Punkt hinter der Gründung der UNO. Wie bereits die Mitglieder des Völkerbundes (ab 1920 gehörte auch die Schweiz dazu) waren auch die Gründer der UNO überzeugt, dass sich Kriege nur verhindern lassen, wenn die einzelnen Staaten der Welt ihre Beziehungen untereinander besser organisieren. Mit der Gründung der UNO sollte jedoch nicht der Völkerbund, der 1946 aufgelöst wurde, kopiert werden (um aufzuzeigen, dass dies nicht der Fall ist, existierten UNO und Völkerbund rund ein halbes Jahr nebeneinander). Auch die USA, die nicht Mitglied des Völkerbunds waren, gehörten von Beginn an der UNO an. Sie trugen mit ihrer Mitgliedschaft erheblich dazu bei, dass die UNO ihr Ziel, eine universelle Weltorganisation zu werden, erreichte.

Bereits 1942, noch mitten im Zweiten Weltkrieg, unterzeichneten 26 Staaten die „Erklärung der Vereinten Nationen“. Unter diesen Staaten waren auch die USA, England, China und die Sowjetunion. 1945 unterzeichnete zudem Frankreich die Erklärung. Diesen fünf Staaten wurde denn auch eine besondere Verantwortung zugeschrieben: Seit der Gründung der UNO sind alle fünf Staaten ständige Mitglieder des Sicherheitsrates der UNO. Andere Staaten als diese fünf waren nie ständige Mitglieder, sondern haben bis heute lediglich die Möglichkeit auf eine zwei Jahre dauernde, nichtständige Mitgliedschaft. Im Jahr 2007 heissen die nichtständigen Mitglieder Ghana, Katar, die Republik Kongo, Peru, die Slowakei, Italien, Belgien, Südafrika, Indonesien und Panama.

In den vergangenen Jahren seit der Gründung der UNO traten ihr immer mehr Staaten bei. Die Mitgliederzahl vergrösserte sich laufend. Die Schweiz trat als 190. Mitglied erst 2002 bei (mehr dazu unter „Schweiz und UNO“).



Entwicklung der Mitgliederzahl der UNO 1945 bis 2006

Quelle: Wolf, Klaus Dieter: Die UNO. München 2005

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