Der Nationalrat repräsentiert die Bevölkerung, er wird auch "Volkskammer" oder, mit seinen 200 Sitzen, die "Grosse Kammer" genannt, im Gegensatz zur "Kleinen Kammer", dem 46köpfigen Ständerat.
Die Aufteilung der 200 Sitze des Naionalrats auf die 26 Kantone erfolgt relativ zu deren Bevölkerung, wobei allerdings jeder Kanton Anrecht auf mindestens einen Nationalratssitz hat. Bei den Kantonen mit mehr als einem Nationalratssitz werden die Vertreterinnen und Verterter nach dem Verhältinswahlverfahren (Proporzverfahren). gewählt.
Mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) könne sich alle Schweizer Staatsbürger/innen als Kandidatinnen bzw. Kandidaten aufstellen lassen, um auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene in der Legislative (Parlamente) oder in der Exekutive (politische Ämter) eine Funktion wahrzunehmen. Dieses Recht wird "passives Wahlrecht" genannt. Aktives Wahlrecht ist da Recht, zu wählen und abzustimmen.
Die Nationalräte werden für die Dauer einer Legislatur, d. h. für vier Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Die Wahlen für den Nationalrat finden also alle vier Jahre, jeweils am zweitletzten Oktobersonntag, statt.